Elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel müssen sicher funktionieren und dürfen keine Gefahr für Menschen und deren Gesundheit darstellen. Vor der ersten Inbetriebnahme, sowie in regelmäßigen Abständen müssen sie fachgerecht und nach den geltenden Vorschriften/Regelungen und Normen geprüft werden.
Arbeitgeber sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Sie müssen die elektrische Sicherheit und insbesondere die Sicherheit der Arbeitnehmer/innen gewährleisten. Geregelt wird die Pflicht zur Prüfung durch die Vorschrift über die DGUV, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, welche die Einhaltung der Richtlinien über ihre Berufsgenossenschaften überprüft.
Die DGUV V3 Prüfung umfasst eine Liste mit Prüfschritten, die Betriebe vornehmen müssen, wenn sie über elektrische Betriebsmittel verfügen. Hierzu zählen stationäre und auch nicht stationäre Anlagen.
Die Unfallverhütungsvorschrift umfasst die organisatorischen Regelungen, Pflichten und Prüffristen. In den DIN VDE Normen werden die genauen technischen Messverfahren, Prüfkriterien und zulässigen Prüfwerte geregelt. Die fachgerechte Prüfung der elektrischen Sicherheit nach DGUV V3 dient dem Schutz der Mitarbeiter/innen, aber auch dem Aufrechterhalten eines störungsfreien Betriebs und zur Kostenoptimierung.
Vermieter sind für den Zustand der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in den vermieteten Objekten verantwortlich. Aber auch der Mieter/Benutzer ist verpflichtet, seine elektrischen Geräte zweckgemäß und korrekt zu nutzen und im ordnungsgemäßen Betriebszustand zu halten.
Elektroinstallation Matthias Gerlach
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